Hilfe + FAQs

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Auf dem Weg zur persönlichen Assistenz ergeben sich viele Fragen: Antragstellung, Persönliches Budget, Kostenträger und individuelle Bedarfsermittlung. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und hilfreiche Orientierung.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die Eingliederungshilfe (EGH) nach dem SGB IX ist eine Leistung der Sozialhilfe, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Sie soll helfen, behinderungsbedingte Hürden zu verringern und die Teilhabe an Bildung, Arbeit und sozialem Miteinander zu stärken.

Die Finanzierung der kompensatorischen Assistenz in Umgangssprache als „Alltagsbegleitung“ genannt, wird bis zum 65. Lebensalter von Landeswohlfahrtsverband finanziert. Darüber Hinaus übernehmen die örtlichen Sozialhilfeträger die Finanzierung.

Kostenträger sind Landeswohlfahrtsverband, örtliche Sozialhilfeträger und Berufsgenossenschaften.

Den Antrag stellt der Leistungsempfänger. Das heißt, der Klient oder sein Berufsbetreuer. Der Antrag kann formlos an den zuständigen Kostenträger erfolgen. Wir unterstützen Sie dabei.

Einen Antrag stellen

Einen Antrag stellen

Die Eingliederungshilfe wird in der Regel über das zuständige Sozialamt oder den Träger der Eingliederungshilfe beantragt. Um Leistungen zu erhalten, muss ein spezieller Antrag gestellt werden. Als Assistenzdienst unterstützen wir unsere Klienten dabei. Nach Prüfung des Antrags wird der individuelle Bedarf festgestellt und die entsprechenden Leistungen bewilligt. Die Eingliederungshilfe ist bei entsprechenden Einkommens- & Vermögensverhältnissen kostenfrei.

Persönliches Budget

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Statt festgelegter Sachleistungen erhalten Leistungsberechtigte damit die Möglichkeit, ihre Assistenz- und Pflegeangebote selbst zu wählen, zu gestalten und zu bezahlen. Grundlage dafür ist § 29 SGB IX, der das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festschreibt.

die Worte Eigenverantwortung und Selbstbestimmung

Individuelle Bedarfsermittlung

Individuelle Bedarfsermittlung

In einem Gespräch wird die benötigte Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft „ermittelt“. Aus den Wünschen des Menschen mit Behinderung werden Ziele entwickelt.

Das Verfahren vom Bedarf zur Leistung ist die sogenannte Gesamt- oder Teilhabeplanung. Ein wichtiger erster Schritt darin ist die Ermittlung des Bedarfs. Diese erfolgt in einem Dialog auf Augenhöhe zwischen der Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe und dem Menschen mit Behinderung. Das Sozialgesetzbuch IX schreibt dafür systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel vor. Sie zusammen bilden das sogenannte Instrument der Bedarfsermittlung.

ein Mann im Rollstuhl spielt Basketball mit seinem persönlichen Assistenten

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